Bundesgericht: FRISCH AUF! auch in der Revision erfolgreich

Nach dem Bundessportgericht im Deutschen Handballbund hat nun auch das nächsthöhere DHB-Bundesgericht mit seinem Urteil vom 09.04.24 dem FRISCH AUF!-Einspruch gegen die Wertung des Jugendbundesliga-Spiels FRISCH AUF! Göppingen gegen HC Empor Rostock Recht gegeben. Die zweite Instanz war vom Deutsche Handballbund im Zuge einer Revision aufgerufen, das erste Urteil zu überprüfen. Das Bundesgericht kam aber dem Antrag des DHB, das erstinstanzliche Urteil aufzuheben, nicht nach. Damit ist jetzt unanfechtbar, dass die Wertung des Spiels, das am 24.02.24 zunächst mit einer 27:28-Heimniederlage der Grün-Weißen geendet hatte, aufgehoben wird. Die Kosten des Verfahrens trägt der DHB.

Beide Gerichte sahen damit also den von FRISCH AUF! vorgebrachten Einspruch als begründet an, dass gegen Ende der ersten Halbzeit durch das Kampfgericht ein Treffer für Rostock gewertet wurde, der in Wirklichkeit nicht gefallen und auch von den Schiedsrichtern nicht gegeben wurde. Der Zählfehler, der dem Kampfgericht unterlief, blieb über das gesamte Spiel bestehen, ging also in die Wertung ein und wurde inzwischen von beiden Gerichten auch als spielentscheidend gewertet, weil das Spiel zu Unrecht mit einem Ein-Tore-Sieg für Rostock zu Ende ging. 

An und für sich wäre das Spiel jetzt - auch nach Rundenende - zu wiederholen. Dazu kommt es aber nicht, weil das Spiel inzwischen keine Bedeutung mehr für die Tabelle hat und der Gegner HC Empor Rostock daher auf die weite Anreise verzichtet. Die beiden Punkte werden jetzt am sogenannten Grünen Tisch der FRISCH AUF!-U19 gutgeschrieben.